Kosten & AGBs

Wer übernimmt die Kosten?

Hebammen unterstützen vom Beginn der Schwangerschaft bis nach der Geburt. Dabei stehen schwangeren Frauen viele Leistungen wie Beratungen, Vorsorgeuntersuchungen, Begleitung der Geburt bis zur Wochenbettbetreuung zu, welche von den Krankenkassen übernommen werden. Die Hebamme rechnet sämtliche Kassenleistungen direkt mit der Krankenkasse ab. Bei den Kursen muss vor Kursbeginn eine Hinterlegung der Kursgebühr erfolgen. Diese wird natürlich nach dem Abschließen des Kurses zurückerstattet. (s. AGBs)

Ergänzende Hebammenleistungen

Es gibt zahlreiche weitere Hebammen-Leistungen, welche Ihr in dieser besonderen Zeit in Anspruch nehmen könnt. In der Regel werden diese nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Übersicht über meine zusätzlichen Leistungen findet Du unter “Leistungen”.

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1.     Leistungen 

Die Dienste der freiberuflichen Hebamme bestehen insbesondere in der Beratung, der Schwangerenvorsorge, Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden, Wochenbettbetreuung und Beratung während der Stillzeit. Termine finden nach Vereinbarung statt. 

In Zeiten von geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen kann die Hebamme Angebote per Videotelefonie mit den Krankenkassen abrechnen. 

Folgende Wahlleistungen werden durch die Hebamme ebenfalls angeboten, diese bedürfen einer gesonderten Vereinbarung: Teilnahme an Kursen und Akupunkturbehandlung. 

Nicht inbegriffen sind Leistungen wie Betreuung einer außerklinischen Geburt, Krankentransporte, ärztliche Leistungen, sowie die Leistungen anderer Berufsgruppen. 

 

2.     Anmeldung 

Die Anmeldung zur Betreuung und zu den Kursen erfolgt über die Ev.Familienbildungsstätte Celle oder über die Homepage www.marwede.hebamio.de. Der Versand der Bestätigung gilt als verbindliche Zusage zur Kursteilnahme und ist somit auch der Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Kursleitung und Kursteilnehmer(n).

Im Falle eines Angebots per Videotelefonie müssen die Kursteilnehmer der Zuschaltung via Internet explizit vorab zustimmen um eine Teilnahme zu ermöglichen. 

 

3.     Erreichbarkeit 

 

a.     Montag bis Freitag zwischen 08:30 und 16:30 Uhr. Darüber hinaus nur nach gesonderter Vereinbarung. 

b.     Im Falle einer Nicht-Erreichbarkeit kontaktieren Sie bitte Ihren Gynäkologen oder einen Kinderarzt. Außerhalb der Praxissprechzeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst telefonisch unter der Nummer 116117 zu kontaktieren. 

c.     In akuten Notfallsituationen, in denen unmittelbar Hilfe benötigt wird, ist der Rettungsdienst unter der Rufnummer „112“ zu kontaktieren. 

 

 

4.     Kosten und Gebühren 

 

a.     Als Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe ist §134a SGB V. 

Leistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe erfolgen, werden von der Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Für Anzahl und Umfang der erstattungsfähigen Leistungen gelten Höchstgrenzen, über deren Erreichen rechtzeitig informiert wird. In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher privat in Rechnung gestellt: 

·      Falls keine gültige Mitgliedschaft der Krankenkasse festgestellt werden kann bzw. besteht. 

·      Falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden. Zur Vermeidung muss eine zeitnahe Information der in Anspruch genommenen Kassenleistungen an alle Hebammen erfolgen. 

Weitere Wahlleistungen (z.B. Akupunktur usw.) werden separat vereinbart und in Rechnung gestellt. 

b.     Bei privat Versicherten werden die Leistungen entsprechend der gültigen Privatgebührenordnung des Bundeslandes direkt in Rechnung gestellt. Die Vertragsnehmerin ist verpflichtet, die Rechnung innerhalb von 30 Tagen zu zahlen, unabhängig von der Erstattung durch die private Versicherung oder Beihilfe. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr berechnet. 

c.     Die Erstattung von Hebammenleistungen durch private Kassen variieren. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen vorab mit ihrer Krankenversicherung zu klären. 

d.     Die Gebühren für die Kurse Geburtsvorbereitung und Rückbildung werden größtenteils von der Krankenkasse übernommen. D`Für die Teinahme des Partners bei Wochenend-Geburtsvorbereitungskursen ist eine Partnergebühr in Höhe von 100,00 € zu zahlen. Diese wird von einigen Krankenkassen übernommen, ansonsten muss sie von der Teilnehmer:in selbst gezahlt werden.

e.     Von der Hebamme können nur tatsächlich in Anspruch genommene Leistungen mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Für die Kurse der Hebamme fällt daher eine Kaution an, die bei vollständiger Teilnahme an allen Kursstunden am Ende des Kurses von der Kursleitung zurückerstattet bzw. bei Fehlzeiten anteilig (10,00 € pro Kursstunde) einbehalten wird. Die Kaution wird nach Beendigung des Kurses auf das Konto rückerstattet, von dem die Überweisung der Kursgebühren vorgenommen wurde. Bitte setzten Sie mich rechtzeitig in Kenntnis, sofern die Kaution auf ein anderes Konto angewiesen werden soll. 

f.      Etwaige weitere Gebührenübernahmen durch die Krankenkasse sind vom Teilnehmer selbstständig abzuklären (z. B. für Akupunktur). 

g.     Die Gebühren müssen bis spätestens 5 Tage vor Kursbeginn auf das Konto der Hebamme eingegangen sein. 
Kontoinhaber: Antje Marwede
IBAN: DE05 2695 1311 0152 2508 09
BIC: NOLADE21GFW
 

h.     Alle ausgewiesenen Gebühren verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. 

 

 

 

5.     Mindestteilnehmerzahl 

 

Grundvoraussetzung für das Zustandekommen eines Kurses ist die Mindestteilnehmerzahl von fünf Frauen. Ob die Kursteilnehmer allein oder mit Partner bzw. Partnerin teilnehmen, ist hierbei nicht relevant. 

 

 

6.     Bedingungen 

 

a.     Die Kursleitung ist berechtigt, einzelne Kursstunden oder -zeiten kurzfristig zu verlegen, wenn dieses aus zwingenden oder organisatorischen Gründen notwendig ist. 

b.     Die Kursleitung legt im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten einen neuen Termin fest und teilt diesen zeitnah mit. 

c.     Bei längerfristigem Ausfall der Kursleitung (länger als zwei Wochen) wird versucht eine Vertretung zu organisieren. Bei Ausfall können keine Kosten erstattet werden, da die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Es werden nur tatsächlich wahrgenommene Stunden mit der Krankenkasse verrechnet. 

d.     Sollte die Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs oder eine Veranstaltung nicht erreicht werden, ist die Kursleitung/der Referent/die Referentin berechtigt, diesen Kurs/diese Veranstaltung auch ggf. kurzfristig abzusagen. Sollte dieser Fall eintreten, wird die Kursleitung/der Referent/die Referentin die angemeldeten Teilnehmer spätestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail oder telefonisch informieren. 

e.     Es kann jederzeit eine andere qualifizierte Kursleitung eingesetzt werden, sollte dies bspw. aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen notwendig sein. 

f.      Ich behalte mir das Recht vor, sofern notwendig (z.B. bei Kontakteinschränkungen/ Ausgangsbeschränkungen), den Kurs online als Live-Stream/ Live-Meeting stattfinden zu lassen. Über Änderungen diesbezüglich werden Sie rechtzeitig informiert. 

g.     Online-Gespräche oder -kurse dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen keinesfalls aufgezeichnet werden. 

 

7.     Widerrufsrecht 

 

a.     Der/Die Kursteilnehmer:in hat das Recht, die Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief oder Email) innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Kursbestätigung kostenfrei zu widerrufen. 

b.     Danach wird die volle Kursgebühr erhoben, unabhängig davon, aus welchem Grund der Widerruf erfolgt.

c.     Wenn ein Kursteilnehmer zeitgleich mit der Absage jemanden an seiner statt teilnehmen lassen kann, wird ihm die Kursgebühr erlassen. 

d.     Die Kaution wird in einem solchen Fall erstattet. 

 

8.     Haftung 

 

a.     Für die Tätigkeit der Hebamme besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Die Hebamme haftet nicht für ärztliche oder ärztlich veranlasste Leistungen, sofern diese hinzugezogen werden. In diesem Fall entsteht ein selbständiges Vertragsverhältnis. 

b.     Die Hebamme übernimmt keine Haftung gleich welcher Art für Personen- und Sachschäden. Die Eltern sind für ihr/e Kind/er verantwortlich. 

c.     Im Falle eines Unfalls vor, während und nach den jeweiligen Veranstaltungen kann die Kursleitung/der Referent ebenfalls nicht zur Verantwortung gezogen werden. 

d.     Zur Teilnahme an den Kursen und Angeboten wird eine normale physische und psychische Belastbarkeit vorausgesetzt. Liegen behandlungsbedürftige Krankheiten vor, muss die Teilnahme vorab unbedingt mit dem behandelnden Arzt oder Therapeuten und der Kursleitung besprochen werden. 

e.     Für Wertsachen und persönliche Gegenstände, die in die für Kurse genutzte Räumlichkeiten mitgeführt werden, wird keine Haftung übernommen. 

 

9.     Schweigepflicht und Datenschutz 

 

a.     Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes. Für die unter Punkt 1. Genannten Leistungen der Hebamme wird eine Datenschutzerklärung behandelt. 

b.     Die Mitarbeiter der Hebamme unterliegen der Schweigepflicht und beachten die Bestimmungen des Datenschutzes. 

c.     Im Falle einer Hinzuziehung ärztlicher Hilfe stellt die Hebamme der weiter- oder mitbetreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Weiter- oder Mitbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Das Gleiche gilt für den Fall einer weiter- oder mitbehandelnden Hebamme im Vertretungsfall. 

d.     Alle Daten, die zur Abrechnung der erbrachten Leistung notwendig sind, werden unter Berücksichtigung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen über ein Abrechnungszentrum an die Krankenkassen übermittelt. 

e.     In den Kursen werden Teilnehmerlisten mit Namen, Adresse, Telefonnummern, sowie E- Mail-Adresse erstellt und den Kursteilnehmer:innen bei Bedarf und nach Einverständnis zur Verfügung gestellt. 

f.      Gemäß Art. 16 Abs. 2 „Allgemeine Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten“ Infektionsschutzgesetz kann die Behörde die Weitergabe von Daten verlangen, so dass die Hebamme verpflichtet ist diese im Falle einer behördlichen Überprüfung zu übermitteln. 

 

10.  Sonstiges 

 

a.     Mit dem Inhalt dieser Vereinbarung und der Datenschutzerklärung erklären sich die Leistungsempfänger:innen einverstanden. Außerdem wird ausdrücklich die Zustimmung zur Verwendung der Daten für oben genannte Zwecke gegeben. 

b.     Die Leistungsempfänger:innen bestätigen die Richtigkeit ihrer Angaben.

c.     Änderungen dieser Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 

 

 

11.  Betreuung in der Schwangerschaft/Vorsorgeuntersuchung/ Nachsorge 

a.     Sollte eine Schwangerenberatung und/oder die Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen werden, werden die Gebühren von der Krankenkasse übernommen. Auch eine Vorsorge, die im Wechsel zwischen Hebamme und Gynäkologe stattfindet, ist zulässig und wird von der Krankenkasse getragen. Die Abstände zwischen den Untersuchungen sind gesetzlich geregelt, diese dürfen auch durch eine kombinierte Vorsorge nicht überschritten werden. 

b.     Sollten vereinbarte Termine von der Leistungsempfängerin nicht wahrgenommen werden können, muss diese 24 Stunden vorher abgesagt werden. Andernfalls stellt die Hebamme die entgangene Vergütung in Rechnung. 

c.     Bei der Anmeldung zum Geburtsvorbereitungskurs ist keine automatische Wochenbettnachbetreuung vorgesehen. Diese muss separat abgesprochen und "gebucht" werden. Bei Interesse dafür bitten wir um eine rechtzeitige Kontaktaufnahme. 

 

 

12.  Wahlleistung 

 

Die Kosten für Leistungen wie beispielsweise Akupunktur und Aku-Taping werden nicht von der Krankenkasse übernommen und müssen privat gezahlt werden. Die Hebamme wird Ihnen diese Leistung privat in Rechnung stellen. Diese Hebammenrechnung ist innerhalb von 21 Tagen zu bezahlen. 

 

 

13.  Inkrafttreten 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.01.2023 in Kraft. 

 

14.  Salvatorische Klausel 

Sollten trotz aller Sorgfalt einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so ist hiervon nicht die Wirksamkeit der übrigen Inhalte betroffen. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die den unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. 

 

Hebamme Antje Marwede

Deine Hebamme für Eschede, Lachendorf und Celle

Antje Marwede
Tel. 0176 / 54243823